FAQ zu Regelungen für E-Rechnungen zum 01.01.25
Kann ich ab dem 01.01.25 noch Papierrechnungen versenden? Ab dem 1. Januar 2025 ist der Versand von Papierrechnungen im B2B-Bereich in Deutschland in vielen Fällen nicht mehr zulässig. Für Rechnungen zwischen Unternehmen innerhalb Deutschlands wird die E-Rechnungspflicht eingeführt, die elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorschreibt. Diese neuen Regeln basieren auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine Vereinheitlichung und Digitalisierung des Rechnungsprozesses im Binnenmarkt fördern soll. Papierrechnungen werden ab diesem Datum im Regelfall nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sind dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise könnte dies für bestimmte Kleinbeträge oder private Rechnungen (B2C) gelten. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie sowohl den Versand als auch den Empfang von E-Rechnungen gewährleisten können, um den neuen Vorschriften zu entsprechen und steuerrechtliche Probleme zu vermeiden. Kann ich ab dem 01.01.25 den Versand von E-Rechnungen verlangen? Ja, ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmen in Deutschland den Versand von E-Rechnungen verlangen, sofern sie geschäftliche Beziehungen mit anderen Unternehmen (B2B) pflegen. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten den E-Rechnungsversand im B2B-Bereich für Transaktionen verpflichtend machen können. Deutschland hat beschlossen, diese Regelung umzusetzen. Ab Januar 2025 wird daher eine verpflichtende E-Rechnung für bestimmte B2B-Transaktionen eingeführt, mit dem Ziel, […]
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