E-Rechnungen heute: „Das glaube ich nicht“ ist keine Strategie
E-Rechnungen heute: Warum „Das glaube ich nicht“ keine Compliance-Strategie ist Ein „Das glaube ich nicht“ in einer Diskussion darüber, dass E-Rechnungen heute nicht mehr ausgedruckt und einfach an den Steuerberater weitergegeben werden sollten, ist nachvollziehbar – aber dennoch falsch. Über Jahrzehnte war es üblich, Rechnungen auszudrucken, abzuheften und gesammelt an den Steuerberater zu übergeben. Papier galt als Beweis. Der Jahresabschluss als Bestätigung. Der Stempel als sichtbares Zeichen, dass alles geprüft sei. Mit strukturierten E-Rechnungen haben sich diese Maßstäbe jedoch verschoben. Entscheidend ist heute nicht mehr der Ausdruck, sondern die strukturierte Datei. Kein Grund zur Panik Einzelne fehlerhaft verarbeitete E-Rechnungen sind in der Praxis selten existenzbedrohend. In einer Betriebsprüfung handelt es sich dabei regelmäßig nur um einen formellen Mangel der Aufzeichnung mit entsprechender Beanstandung im Prüfungsbericht – nicht automatisch um eine Sanktion. Solange die Buchführung insgesamt nachvollziehbar bleibt, keine systematischen Verstöße vorliegen und die Belege grundsätzlich vorgelegt werden können, führt ein solcher formeller Mangel in der Regel nicht zu einer Hinzuschätzung oder Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Entscheidend ist, ob es sich um einen Einzelfall oder um ein strukturelles Problem handelt. Was sich bei E-Rechnungen tatsächlich geändert hat Bei klassischen Papierrechnungen war der Ausdruck das Original. Was man in der Hand hielt, war […]
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