E-Rechnungen

Illustration zur E-Rechnungspflicht ab 2026: Ein Kleinunternehmer zwischen klassischer PDF-Rechnung und moderner E-Rechnung (ZUGFeRD und XRechnung), dargestellt im Retro-Stil der 1950er Jahre.

E-Rechnung ab 2026 und Kleinunternehmer: Welche Sonderregeln gelten wirklich?

Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2026 herrscht bei vielen Kleinunternehmern Unsicherheit. Häufige Fragen lauten: Die kurze Antwort lautet:Ja, Kleinunternehmer sind betroffen – allerdings mit Einschränkungen. Dieser Artikel erklärt, was Kleinunternehmer dürfen, was sie müssen und wo typische Fehlannahmen liegen. Wer gilt als Kleinunternehmer? Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG sind Unternehmer, Wichtig:Der Kleinunternehmerstatus betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer, nicht die grundsätzliche Unternehmereigenschaft. Grundsatz: E-Rechnungspflicht gilt auch für Kleinunternehmer Ab dem 1. Januar 2026 gilt im deutschen B2B-Bereich: Rechnungen müssen strukturiert elektronisch ausgestellt werden. Das betrifft alle Unternehmer, unabhängig davon, 👉 Auch Kleinunternehmer stellen Rechnungen im B2B-Bereich aus – und diese unterliegen ab 2026 der E-Rechnungspflicht. Die Sonderregelung für Kleinunternehmer Die zentrale Erleichterung für Kleinunternehmer ist: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das bleibt auch bei der E-Rechnung unverändert. Konkret bedeutet das: Aber:Diese inhaltliche Vereinfachung ändert nichts am erforderlichen Rechnungsformat. Was Kleinunternehmer ab 2026 nicht mehr dürfen Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Kleinunternehmer „von der E-Rechnungspflicht ausgenommen“ seien. Das ist falsch. Nicht mehr zulässig sind auch für Kleinunternehmer: 👉 Ein PDF bleibt auch für Kleinunternehmer keine gültige Rechnung mehr, wenn es kein strukturiertes XML enthält. Zulässige Formate für Kleinunternehmer Kleinunternehmer dürfen – wie alle anderen – […]

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Illustration zur E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2026 in Deutschland mit XRechnung, ZUGFeRD, XML-Daten und EU-Bezug

Was ändert sich bei E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) zum 1.1.2026?

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird ab dem 1. Januar 2026 im deutschen Geschäftsverkehr endgültig zum Standard. Während 2025 noch als Übergangsphase gilt, treten ab 2026 deutlich strengere Vorgaben in Kraft – insbesondere für Unternehmen im B2B-Bereich. Dieser Artikel erklärt verständlich und praxisnah, was sich ab 2026 ändert, welche Formate zulässig sind, wer betroffen ist und warum die Validierung von E-Rechnungen künftig eine zentrale Rolle spielt. Rechtlicher Hintergrund der E-Rechnungspflicht Die Einführung der E-Rechnung basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen: Ziel ist es, Rechnungen künftig strukturiert, maschinenlesbar und automatisiert verarbeitbar zu machen. Dadurch sollen Steuerbetrug reduziert, Prozesse beschleunigt und Unternehmen langfristig entlastet werden. Rückblick: Was gilt bereits ab 2025? Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Diese Übergangsregelung endet jedoch spätestens zum 31.12.2025. Was ändert sich konkret ab dem 1.1.2026? Ab dem 1. Januar 2026 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend: Kurz gesagt:👉 Ohne strukturiertes Rechnungsformat keine gültige Rechnung mehr. Welche Rechnungsformate sind ab 2026 erlaubt? Zulässig sind ausschließlich E-Rechnungen, die der EN 16931 entsprechen. Dazu zählen insbesondere: XRechnung ZUGFeRD / Factur-X Wichtig:Ein PDF ohne eingebettetes XML ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Was gilt ab 2026 nicht mehr als Rechnung? Nicht mehr zulässig sind unter anderem:

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Futuristische Arcade-Umgebung mit mehreren High-Tech-Computern, die elektronische Rechnungen validieren. Im Mittelpunkt steht ein leuchtendes Gerät mit der Zahl '50.000' auf dem Bildschirm. Junge Menschen feiern um die Maschinen, während im Hintergrund bunte Feuerwerke den Himmel erhellen.

50.000 geprüfte E-Rechnungen: Unser Erechnungs-Validator im Härtetest!

Seit dem Start von eRechnungs-Validator.de im November 2024 haben wir eine unglaubliche Reise hinter uns. Heute feiern wir einen Meilenstein: 50.000 geprüfte E-Rechnungen! Das zeigt, wie wichtig unser Service für Unternehmen, Selbstständige und Organisationen ist, die XRechnung und ZUGFeRD-Rechnungen effizient validieren möchten. Doch unser Erfolg basiert nicht nur auf Zahlen – sondern vor allem auf kontinuierlicher Verbesserung und dem wertvollen Feedback unserer Nutzer. Fehlerraten: Jede zweite Rechnung ist invalide! Unsere aktuelle Statistik zeigt, dass von den 50.062 geprüften Rechnungen: ✅ 25.568 Rechnungen valide waren – fehlerfrei und sofort einsatzbereit.❌ 24.494 Rechnungen invalide waren – mit kleinen oder großen Problemen. Das bedeutet: Jede zweite E-Rechnung hat Fehler! 😲 Doch genau hier setzen wir an: Unser Validator-Service hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass Rechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ständige Verbesserungen dank Nutzerfeedback Wir von winball.de entwickeln den eRechnungs-Validator stetig weiter. Seit dem Launch haben wir zahlreiche Bugfixes und Verbesserungen vorgenommen, viele davon basieren auf direktem Anwender-Feedback. Denn unser Ziel ist es, den bestmöglichen Service anzubieten. Beispiele für Verbesserungen in den letzten Monaten:✔ Präzisere Fehlermeldungen, damit Nutzer sofort wissen, was zu tun ist.✔ Unterstützung neuer Rechnungsformate und Spezifikationen.✔ Höhere Verarbeitungs-Geschwindigkeit, damit auch große Mengen an Rechnungen schnell validiert werden.✔ Verbesserte visuelle

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Das Bild dienst als Illustration zu den FAQ von erechnungs-validator.de. Eine Illustration eines Mannes mit Brille und Tablet, der technische Fehler in einer E-Rechnung überprüft. Im Hintergrund ein großes Dokument mit der Überschrift 'e-invoices' und eine Lupe, die auf 'Technical errors' zeigt. Daneben ein Taschenrechner, Dokumente und technische Symbole.

⚠ Warum sind meine E-Rechnungen nicht valide?

FAQ zum E-Rechungs-Validator Warum sind meine E-Rechnungen nicht valide? Wir erhalten relativ oft Fragen, warum bestimmte Rechnungen als nicht valide erkannt werden. Z.B. eine potentielle ZUGFeRD-Rechnung wird als invalide erkannt, aber das einzeln geprüfte XML wird als valide erkannt. Das liegt an den Vorgaben für die Formate XRechnung und ZUGFeRD. Daher fassen wir hier die häufigsten Fragen zusammen Kurze, nicht technische Erklärung zu invaliden E-Rechnungen Viele Nutzer sind zunächst verunsichert, wenn der E-Rechnungs-Validator meldet, dass eine Rechnung „nicht valide“ ist.Wichtig zu wissen: Das bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Rechnung falsch oder unbrauchbar ist. In den meisten Fällen liegt es an formalen Vorgaben, die für E-Rechnungen gelten – etwa fehlende Pflichtangaben, unvollständige Felder oder kleine Abweichungen vom vorgeschriebenen Format. Solche Fehler entstehen häufig automatisch durch Buchhaltungs- oder Rechnungstools und lassen sich meist einfach korrigieren. Dieser Artikel erklärt: 👉 Wenn Sie technisch nicht tief einsteigen möchten, reicht es oft schon, die im Prüfbericht genannten Hinweise zu beachten.👉 Für alle, die es genauer wissen wollen, finden Sie im folgenden Text die detaillierten technischen Hintergründe. XRechnung vs.ZUGFeRD – welches XML ist erlaubt Rechnungsstandard CII-Format erlaubt? UBL-Format erlaubt? Bemerkungen ZUGFeRD ✅ Ja ❌ Nein ZUGFeRD verwendet ausschließlich das CII-Format für die XML-Daten. XRechnung ✅ Ja

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Die Grafik zeigt eine moderne Illustration eines USB-WORM-Sticks als sichere und kosteneffiziente Lösung für revisionssichere Datenspeicherung. Der USB-Stick wird prominent dargestellt, verbunden mit Icons wie Rechnungen, einem Sicherheitsschild und einer 10-Jahres-Timeline. Im Hintergrund sind abstrakte Datenströme und Dateien zu sehen, die Datensicherheit und Zuverlässigkeit symbolisieren. Die Illustration hebt die Merkmale 'Revisionssicher', 'Datenschutzfreundlich' und 'Unabhängig' hervor, und vergleicht subtil die Vorteile gegenüber Cloud-Lösungen.

Produktankündigung: winball.de USB-WORM-Stick – Revisionssichere Speicherung (Archivierung) von E-Rechnungen leicht gemacht! Ohne Abo.

Produktankündigung: winball.de USB-WORM-Stick – Revisionssichere Speicherung (Archivierung) von E-Rechnungen leicht gemacht! Ohne Abo. Wir freuen uns, Ihnen eine kostengünstige, unabhängige und sichere Lösung zur revisionssicheren Speicherung Ihrer E-Rechnungen und anderer wichtiger Dokumente vorzustellen: den winball.de USB-WORM-Stick. Mit der Write Once, Read Many (WORM)-Technologie wird jede Datei dauerhaft und manipulationssicher gespeichert – genau so, wie es die gesetzlichen Anforderungen (z. B. GoBD) für die Aufbewahrung von E-Rechnungen vorschreiben. Der winball.de USB-WORM-Stick 1. Revisionssicher und manipulationsgeschützt E-Rechnungen archivieren Dank der WORM-Technologie sind einmal gespeicherte Dateien weder veränderbar noch löschbar. So erfüllen Sie problemlos die Anforderungen für eine gesetzeskonforme Archivierung über 10 Jahre und mehr. 2. Kostengünstig Im Vergleich zu Cloud-basierten Archivlösungen entstehen beim USB-WORM-Stick keine laufenden Kosten. Sie benötigen kein Abo und können den Stick ohne Abo unbefristet verwenden. Mit einer einmaligen Investition von nur 125 € erhalten Sie 16 GB Speicherplatz, der für bis zu 16.000 E-Rechnungen (bei 1 MB pro Datei) ausreicht. 3. Maximale Unabhängigkeit Keine Abhängigkeit von Drittanbietern! Ihre Daten bleiben vollständig unter Ihrer Kontrolle. Keine monatlichen Abonnements, keine Migrationen – der winball.de USB-WORM-Stick ist Ihre eigenständige Archivierungslösung. 4. Datenschutzfreundlich Speichern Sie Ihre Daten lokal und ohne Internetzugang. Dadurch vermeiden Sie mögliche Risiken durch Cyberangriffe oder Datenlecks bei externen

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