Was ändert sich bei E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) zum 1.1.2026?

Illustration zur E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2026 in Deutschland mit XRechnung, ZUGFeRD, XML-Daten und EU-Bezug

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird ab dem 1. Januar 2026 im deutschen Geschäftsverkehr endgültig zum Standard. Während 2025 noch als Übergangsphase gilt, treten ab 2026 deutlich strengere Vorgaben in Kraft – insbesondere für Unternehmen im B2B-Bereich.

Dieser Artikel erklärt verständlich und praxisnah, was sich ab 2026 ändert, welche Formate zulässig sind, wer betroffen ist und warum die Validierung von E-Rechnungen künftig eine zentrale Rolle spielt.


Rechtlicher Hintergrund der E-Rechnungspflicht

Die Einführung der E-Rechnung basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen:

  • der EU-Richtlinie 2014/55/EU
  • der europäischen Norm EN 16931
  • dem deutschen Wachstumschancengesetz

Ziel ist es, Rechnungen künftig strukturiert, maschinenlesbar und automatisiert verarbeitbar zu machen. Dadurch sollen Steuerbetrug reduziert, Prozesse beschleunigt und Unternehmen langfristig entlastet werden.


Rückblick: Was gilt bereits ab 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland:

  • Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
  • der Versand strukturierter E-Rechnungen ist bereits möglich
  • klassische PDF-Rechnungen sind noch geduldet, aber nur übergangsweise

Diese Übergangsregelung endet jedoch spätestens zum 31.12.2025.


Was ändert sich konkret ab dem 1.1.2026?

Ab dem 1. Januar 2026 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend:

  • Rechnungen müssen strukturiert elektronisch ausgestellt werden
  • einfache PDF-Rechnungen gelten nicht mehr als zulässige Rechnungen
  • sogenannte „sonstige Rechnungen“ entfallen
  • Empfänger können nicht mehr auf PDFs bestehen

Kurz gesagt:
👉 Ohne strukturiertes Rechnungsformat keine gültige Rechnung mehr.


Welche Rechnungsformate sind ab 2026 erlaubt?

Zulässig sind ausschließlich E-Rechnungen, die der EN 16931 entsprechen. Dazu zählen insbesondere:

XRechnung

  • rein XML-basiert
  • kein visuelles PDF
  • Standard im öffentlichen Bereich (B2G)

ZUGFeRD / Factur-X

  • Hybridformat aus:
    • PDF zur Anzeige
    • eingebettetem XML für die Verarbeitung
  • besonders verbreitet im B2B-Umfeld

Wichtig:
Ein PDF ohne eingebettetes XML ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird.


Was gilt ab 2026 nicht mehr als Rechnung?

Nicht mehr zulässig sind unter anderem:

  • klassische PDF-Rechnungen
  • gescannte Papierrechnungen
  • Word- oder Excel-Dateien
  • HTML- oder Bilddateien (JPG, PNG)
  • PDFs ohne strukturierte XML-Daten

Der Übertragungsweg (E-Mail, Portal, Peppol) ist dabei nicht entscheidend – ausschlaggebend ist allein das Format.


Inhaltliche Anforderungen an E-Rechnungen

E-Rechnungen müssen vollständig und korrekt strukturiert sein. Dazu gehören:

  • alle Pflichtfelder nach EN 16931
  • normierte Datums- und Zahlenformate
  • saubere Steuerlogik (USt, Reverse Charge, Steuerbefreiung)
  • korrekte Einheiten, Beträge und Rundungen
  • klare Trennung zwischen:
    • Anzeige-Werten (PDF)
    • technischen Werten (XML)

Fehler im XML führen häufig dazu, dass Rechnungen automatisch abgelehnt werden.


Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Ab 2026 betrifft die Pflicht nahezu alle Unternehmen im B2B-Bereich:

  • Unternehmen jeder Größe
  • Selbstständige & Freiberufler
  • Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit
  • Steuerberater & Buchhaltungsdienstleister
  • Software- und ERP-Anbieter

Für Kleinunternehmer gelten Sonderregelungen, die jedoch nicht von allen Pflichten entbinden.


Technische und organisatorische Auswirkungen

Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen:

  • Rechnungssoftware & ERP-Systeme
  • automatisierte Verarbeitung
  • revisionssichere Archivierung
  • GoBD-Konformität
  • Schulung von Mitarbeitenden

Manuelle Lösungen oder „Excel-Rechnungen“ sind ab 2026 faktisch nicht mehr tragfähig.


Typische Fehler und Risiken ab 2026

In der Praxis treten häufig folgende Probleme auf:

  • formal gültiges Format, aber fachlich falsche Inhalte
  • unvollständige Pflichtfelder
  • fehlerhafte Steuerkennzeichen
  • falsche Rundungen oder Einheiten
  • ungültige XML-Strukturen

Die Folgen reichen von Zahlungsverzögerungen bis hin zu steuerlichen Risiken.


Warum die Validierung von E-Rechnungen unverzichtbar wird

Mit der verpflichtenden E-Rechnung steigt die Bedeutung von E-Rechnungs-Validatoren erheblich:

  • Prüfung der XML-Struktur
  • Validierung nach EN 16931
  • Erkennung fachlicher Fehler
  • Absicherung vor Versand
  • Kontrolle eingehender Rechnungen

Eine automatisierte Validierung reduziert Fehler, spart Zeit und erhöht die Rechtssicherheit.


Vorteile der E-Rechnung – über die Pflicht hinaus

Richtig umgesetzt bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile:

  • schnellere Verarbeitung
  • weniger manuelle Buchung
  • geringere Fehlerquote
  • schnellere Zahlungseingänge
  • bessere Vorbereitung auf künftige EU-Vorgaben (ViDA)

Ausblick: Was kommt nach 2026?

Die E-Rechnung ist nur ein Zwischenschritt. Auf EU-Ebene werden bereits weitere Maßnahmen vorbereitet:

  • ViDA („VAT in the Digital Age“)
  • transaktionsnahe Meldesysteme
  • EU-weite Harmonisierung
  • stärkere Automatisierung durch APIs

Unternehmen, die jetzt sauber umstellen, sind langfristig klar im Vorteil.


Fazit: Jetzt vorbereiten statt später reagieren

Ab dem 1. Januar 2026 ist die strukturierte E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Klassische PDF-Rechnungen gehören dann der Vergangenheit an.

Wer frühzeitig auf korrekte Formate, valide Inhalte und zuverlässige Prüfprozesse setzt, reduziert Risiken und stellt die Weichen für eine effiziente, digitale Rechnungsverarbeitung.


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