Eine elektronische Signatur ist für E-Rechnungen in Deutschland nicht zwingend notwendig, um rechtsgültig zu sein. Laut § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) können E-Rechnungen auch ohne elektronische Signatur steuerlich anerkannt werden, solange die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sichergestellt sind. Diese Anforderungen können auf verschiedene Weise erfüllt werden, beispielsweise durch den Austausch von E-Rechnungen über sichere Kanäle (z.B. EDI oder PEPPOL).
Für den B2B- und B2C-Bereich gibt es also keine Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur. In bestimmten Anwendungsbereichen, etwa bei Rechnungen an öffentliche Stellen, müssen allerdings spezielle Formate wie XRechnung verwendet werden, aber auch hier ist eine Signatur nicht vorgeschrieben.
Es ist wichtig, dass Unternehmen interne Kontrollverfahren implementieren, um die Authentizität und Integrität der E-Rechnungen zu gewährleisten, z.B. durch Verifizierung von Absendern oder durch gesicherte IT-Infrastrukturen
Energie
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie E-Rechnungen technisch geprüft und validiert werden, finden Sie einen Überblick im Beitrag 👉 E-Rechnungen validieren – Grundlagen und weiterführende Artikel.


![Bildschirmbild des Fehler-Assistenten ValiBot von erechnungs-validator.de. Es die Terminalausgabe des Fehlerassistenten mit folgendem Text: > 11 Fehler gefunden. > [1] BR-CO-15: [BR-CO-15]-Invoice total amount with VAT (BT-112) = Invoice > total amount without VAT (BT-109) + Invoice total VAT amount (BT-110).. > > Verfügbare Befehle: > [a] Fehler erklären > [b] Fehler beheben (Anleitung inkl. korrektes Beispiel) > [d] nächster Fehler > [e] beenden](https://erechnungs-validator.de/wp-content/uploads/2026/03/valibot-screenshot22-1024x620.jpg)


Bitte schreiben Sie hier gerne Ihre Meinung, Ihre Fragen oder Anregungen. Wir freuen uns über Ihr Feedback.