Eine elektronische Signatur ist für E-Rechnungen in Deutschland nicht zwingend notwendig, um rechtsgültig zu sein. Laut § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) können E-Rechnungen auch ohne elektronische Signatur steuerlich anerkannt werden, solange die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sichergestellt sind. Diese Anforderungen können auf verschiedene Weise erfüllt werden, beispielsweise durch den Austausch von E-Rechnungen über sichere Kanäle (z.B. EDI oder PEPPOL).
Für den B2B- und B2C-Bereich gibt es also keine Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur. In bestimmten Anwendungsbereichen, etwa bei Rechnungen an öffentliche Stellen, müssen allerdings spezielle Formate wie XRechnung verwendet werden, aber auch hier ist eine Signatur nicht vorgeschrieben.
Es ist wichtig, dass Unternehmen interne Kontrollverfahren implementieren, um die Authentizität und Integrität der E-Rechnungen zu gewährleisten, z.B. durch Verifizierung von Absendern oder durch gesicherte IT-Infrastrukturen
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