Gelten ab 2026 Sonderregelungen für Kleinunternehmer?
Die kurze Antwort lautet:Es gibt keine neuen Regelungen zum 01.01.2026 Dieser Artikel erklärt, was Kleinunternehmer dürfen, was sie müssen und wo typische Fehlannahmen liegen. Auch Kleinunternehmer sollten eingehende und versendete E-Rechnungen prüfen. Einen Überblick zur Validierung von E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) finden Sie im Beitrag 👉 E-Rechnungen validieren – Grundlagen und weiterführende Artikel. Wer gilt als Kleinunternehmer? Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG sind Unternehmer, Wichtig:Der Kleinunternehmerstatus betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer, nicht die grundsätzliche Unternehmereigenschaft. Grundsatz: E-Rechnungspflicht gilt auch für Kleinunternehmer Bereits ab dem 01.01.2025 müssen auch Kleinunternehmer im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können.E-Rechnungen sind – wie alle Rechnungen – ab ihrem Eingang oder ihrer Erstellung revisionssicher zu archivieren. Eine allgemeine Pflicht zur Ausstellung bzw. zum Versand strukturierter E-Rechnungen besteht noch nicht. Diese wird schrittweise eingeführt: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz und ab 2028 für alle Unternehmen – unabhängig von der Anwendung der Kleinunternehmerregelung. PDF-Rechnungen können weiterhin verwendet werden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.Verlangt der Empfänger eine E-Rechnung, ist diese bereitzustellen. Worum es bei der Archivierung von E-Rechnungen tatsächlich geht → Die Sonderregelung für Kleinunternehmer Die zentrale Erleichterung für Kleinunternehmer ist: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Auch ohne Ausweis von Umsatzsteuer kann eine E-Rechnung vollständig […]
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