E-Rechnungen archivieren – rechtssicher, revisionssicher & gesetzeskonform
Der Beitrag beschreibt allgemeine Anforderungen an die Archivierung von E-Rechnungen und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Warum die Archivierung von E-Rechnungen wichtig ist Mit der Einführung der E-Rechnung gelten für Unternehmen nicht nur neue Anforderungen an die Erstellung und Übermittlung, sondern auch an die Archivierung.Elektronische Rechnungen müssen ordnungsgemäß, vollständig, unveränderbar und jederzeit verfügbar aufbewahrt werden. Eine fehlerhafte oder unzulässige Archivierung kann bei einer Betriebsprüfung zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern oder dem Verlust des Vorsteuerabzugs führen. In der Regel reicht es aus, die E-Rechnung selbst zu archivieren. Die E-Mail, über die sie empfangen wurde, ist nur dann archivierungspflichtig, wenn sie eigenständige rechnungsrelevante Informationen enthält (wie z.B. ein Skonto-Hinweis, eine Zahlungsfrist abweichend von der Rechnung oder eine Projektreferenz, die nicht in der Rechnung steht). Eine pauschale Pflicht zur E-Mail-Archivierung besteht nicht. Eine umfassende Übersicht zu den Anforderungen und praktischen Lösungen finden Sie im Beitrag 👉 E-Rechnungen archivieren. Was bedeutet „E-Rechnung archivieren“ konkret? Eine E-Rechnung zu archivieren bedeutet nicht, sie einfach irgendwo digital abzuspeichern. Digital speichern (z. B. auf dem PC, Server, NAS oder in der Cloud) ist keine revisionssichere Archivierung im Sinne der GoBD. Revisionssichere Archivierung heißt: Für E-Rechnungen betrifft das insbesondere XRechnung und ZUGFeRD. Gesetzliche Grundlagen zur Archivierung von E-Rechnungen Die […]
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