E-Rechnungen archivieren ohne Software – Der Dateiname entscheidet
Dieser Artikel richtet sich bewusst an Selbstständige und kleine Unternehmen ohne Archivsoftware. Wer ein DMS, ein Archivsystem oder ERP nutzt, braucht andere Regeln. Er geht von der Verwendung von Windows 11 aus. Viele Selbstständige und kleine Unternehmen stehen aktuell vor einer neuen Realität: E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert und aufbewahrt werden – oft ohne Archivsoftware, z.B. schlicht auf einem WORM-Stick. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Rechnungen rückt die Frage der revisionssicheren Archivierung stärker in den Fokus.E-Rechnungen unterliegen denselben GoBD-Anforderungen wie andere digitale Rechnungen und müssen ab ihrem Eingang oder ihrer Erstellung unveränderbar und nachvollziehbar aufbewahrt werden. Technisch ist das auch ohne Archivsoftware möglich, etwa auf einem WORM-Datenträger. Eine reine Dateispeicherung reicht dafür nicht aus. Revisionssichere Archivierung setzt voraus, dass E-Rechnungen unveränderbar und nachvollziehbar aufbewahrt werden – Anforderungen, die normale Ordnerstrukturen in der Regel nicht erfüllen. In der Regel reicht es aus, die E-Rechnung selbst zu archivieren. Die E-Mail, über die sie empfangen wurde, ist nur dann archivierungspflichtig, wenn sie eigenständige rechnungsrelevante Informationen enthält. Eine pauschale Pflicht zur E-Mail-Archivierung besteht nicht. Doch in der Praxis zeigt sich schnell: Das XML hilft bei der Suche weniger als gedacht – und der Dateiname wird wichtiger denn je. Was naheliegend klingt, entpuppt sich in der Praxis […]
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