Was ändert sich bei E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) zum 1.1.2026?
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird ab dem 1. Januar 2026 im deutschen Geschäftsverkehr endgültig zum Standard. Während 2025 noch als Übergangsphase gilt, treten ab 2026 deutlich strengere Vorgaben in Kraft – insbesondere für Unternehmen im B2B-Bereich. Dieser Artikel erklärt verständlich und praxisnah, was sich ab 2026 ändert, welche Formate zulässig sind, wer betroffen ist und warum die Validierung von E-Rechnungen künftig eine zentrale Rolle spielt. Rechtlicher Hintergrund der E-Rechnungspflicht Die Einführung der E-Rechnung basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen: Ziel ist es, Rechnungen künftig strukturiert, maschinenlesbar und automatisiert verarbeitbar zu machen. Dadurch sollen Steuerbetrug reduziert, Prozesse beschleunigt und Unternehmen langfristig entlastet werden. Rückblick: Was gilt bereits ab 2025? Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Diese Übergangsregelung endet jedoch spätestens zum 31.12.2025. Was ändert sich konkret ab dem 1.1.2026? Ab dem 1. Januar 2026 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend: Kurz gesagt:👉 Ohne strukturiertes Rechnungsformat keine gültige Rechnung mehr. Welche Rechnungsformate sind ab 2026 erlaubt? Zulässig sind ausschließlich E-Rechnungen, die der EN 16931 entsprechen. Dazu zählen insbesondere: XRechnung ZUGFeRD / Factur-X Wichtig:Ein PDF ohne eingebettetes XML ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Was gilt ab 2026 nicht mehr als Rechnung? Nicht mehr zulässig sind unter anderem: […]
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